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Gericht

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Als RichterIn oder RechtspflegerIn

sind Sie entweder am Amtstag oder am Anfang eines familienrechtlichen Verfahrens häufig mit dem Problem konfrontiert, dass ein Konflikt ausgebrochen ist, der eine Lawine von Aufgabenstellungen ins Rollen bringt. Zu Beginn eines Verfahrens können Weichen gestellt werden. In dieser Zeit stehen nicht nur rechtliche, sondern auch emotionale und wirtschaftliche Komponenten im Vordergrund.

 

Für persönliche Entscheidungsfragen: Was will ich überhaupt? Wie soll es weitergehen? Soll ich mich trennen? (Schulwechsel der Kinder etc.) sind Gerichte nicht zuständig.

 

Nimmt man ein typisches, vom Gesetzgeber vorgesehenes strittiges Mindestverfahren, also Ehescheidungsklage und Aufteilungsverfahren, so kann eine Klärung der rechtlichen Lage manchmal Jahre dauern. Bis schließlich Rechtsfrieden eintritt, haben Eltern, Kinder und Angehörige oft starke Einbußen ihrer Lebensqualität hinter sich. Es ist müßig zu erwähnen, dass dabei gerade Kinder häufig auf der Strecke bleiben.

 

Das Institut für Trennungs- und Scheidungsbegleitung ist kompetenter Ansprechpartner für die betroffenen Erwachsenen und deren Kinder im gesamten Veränderungsprozess. Es bietet Beratung, Entscheidungshilfen und Mediation. Dabei wird das institutsinterne Netzwerk von ExpertInnen aus den verschiedensten Fachgebieten genutzt.

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie als RichterIn oder RechtspflegerIn betroffene Personen auf die Angebote unseres Instituts aufmerksam machen.

 

Symbolbild