Elternberatung (vor einvernehmlicher Scheidung) nach § 95 Abs. 1a AußStrG Beratung von Einzelpersonen, Paaren, Kindern, Angehörigen bei Trennungs- und Scheidungsprozessen, Patchworkkonstellationen.
Elternberatung (vor einvernehmlicher Scheidung) nach § 95 Abs. 1a AußStrG
Beratung von Einzelpersonen, Paaren, Kindern, Angehörigen bei Trennungs- und Scheidungsprozessen, Patchworkkonstellationen.